EU-LÄNDER

 

Gewerbe (Netto-kauf):

Als gewerblicher Käufer (Firma) mit Sitz im Wirtschaftsraum der Europäischen Union können Sie das Privileg erwerben, den in Deutschland jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz bei uns nicht zu entrichten, es ist aber zwingend erforderlich, einige wichtige Punkte zu beachten.

 

Falls Sie ein Fahrzeug als umsatzsteuerfreie inner-gemeinschaftliche Lieferung (Netto-Kauf) bei uns zu kaufen beabsichtigen, müssen folgende Nachweise von Ihnen erbracht werden:

  1. Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer Firma
  2. Gewerbemeldung, Registerauszug und/oder notarielle Gründungsurkunde
  3. Geschäftspapiere
  4. Vollständige Angaben zur Firma
  5. Gültiges Ausweisdokument des Firmeninhabers
  6. Bevollmächtigung des Abholers (bei Abholung durch Fahrer oder Spediteur), Vollmacht ausdrucken und vollständig ausfüllen.
  7. Verbindliche Bestellung / Kaufvertrag unterschrieben durch den Firmeninhaber
  8. Kaufpreis- oder Anzahlung per Bankanweisung aus dem Heimatland
  9. Bei Abholung durch ein Speditionsunternehmen: Frachtbrief (CMR)
  10. Nachweis über die endgültige Verbringung des gekauften Fahrzeugs ins EU-Bestimmungsland. (Gelangenbestätigung)
  11. Bitte unbedingt bei Abholung mitbringen: Firmenstempel, Vollmacht im Original, Visitenkarte oder Geschäftspapierbogen.

 

Alle uns eingereichten Dokumente sowie Kopien müssen deutlich und gut lesbar sein.

Wir empfehlen daher die Verwendung von Farb-Scans anstelle von Schwarz-weiß Kopien.

Ohne vollumfängliche Beachtung aller hier aufgeführten Vorgaben kann in unserem Hause

kein umsatzsteuerbefreiter Kauf (Netto-Kauf) realisiert werden.

 

PRIVATPERSONEN:
Als Privatperson mit Wohnsitz im Gebiet der Europäischen Union können Sie bei uns jederzeit ganz unproblematisch ein Fahrzeug erwerben. Hierfür sind keine weiteren Formalitäten notwendig.

Das Fahrzeug wird brutto mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft und kann von Ihnen direkt in das Bestimmungsland verbracht werden.

 

Gerne sind wir Ihnen bei folgenden Punkten behilflich:

  1. Erstellung der notwendigen Ausfuhrdokumente ( Ausfuhrbescheinigung etc. )
  2. Zollvorabfertigung über unsere Zollnummer mit Vorführung des kaufgegenständlich erworbenen Fahrzeugs in Düsseldorf.
  3. Erwerb der jeweils benötigten Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.
  4. Organisation oder Koordination von Frachtpassagen ( Spedition / Truck / Schiff ).

 

 

nicht EU-LÄNDER

 

Bei einem Kauf an das Ausland (nicht EU-Länder) gibt es keinen Unterschied zwischen einem Fahrzeugverkauf an Privat oder Gewerbe. Wir vorbereiten die Zollabfertigung über unsere Zollnummer, der Käufer transportiert das Auto ins Bestimmungsland entweder per Spedition oder auf eigener Achse. Sobald uns die Ausfuhrbestätigung vom Zollamt vorliegt, erstatten wir Ihnen die MwSt. per Banküberweisung

oder in Bar gegen Kautionsquittung.

 

Hier die an unsere Exportkunden gestellten Anforderungen:

  1. Gültiges Ausweisdokument des Käufers
  2. Rechnung oder Kaufvertrag persönlich vom Käufer unterzeichnet
  3. Hinterlegung einer Kaution in Höhe der ausgewiesenen Mehrwertsteuer
  4. Abholvollmacht
  5. Bei Beauftragung eines Spediteurs: Frachtpapiere (CMR)
  6. Bei Überführung des Fahrzeugs auf eigener Achse: Kopie des Fahrzeugbriefes aus dem Bestimmungsland.

 

 

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gern!

IK CARS Autozentrum GmbH

Heerdter Landstraße 144a

40549 Düsseldorf

 

Tel.:  +49 211 56385733

Fax.: +49 211 56385734

 

E-Mail: info@ikcars.de

Web: www.ikcars.de

 

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 9.00 - 18.00 Uhr

Samstag: 10.00 - 14.00 Uhr

 

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Суббота: 10.00 - 14.00